Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Der „Süddeutsche Zeitung Business Golf Cup“ ist eine b2b-Turnierserie, die in 15 regionalen, eintägigen Ausscheidungsturnieren ausgetragen wird. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt das Reglement, das auch online abrufbar ist sowie beim jeweiligen Turnier aushängt.


§ 2 Vertragspartner
Bei der Turnierserie handelt es sich um einen Firmen-Team-Wettbewerb. Veranstalter ist die Süddeutsche Zeitung GmbH. Vertragspartner können ausschließlich Unternehmer bzw. Unternehmen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des §14 BGB werden, nicht der einzelne Mitarbeiter oder Verbraucher im Sinne des §13 BGB.



§ 3 Teilnahmeberechtigung
Um dem b2b-Charakter der Serie gerecht zu werden, sind nur Spieler bzw. Firmen-Teams teilnahmeberechtigt, die die im Reglement genannten Kriterien erfüllen.


§ 4 Anmeldung, Vertragsschluss

  • Bereits mit der Anmeldung müssen die Spielpaarungen dem Veranstalter bekannt gegeben werden, spätestens jedoch 7 Tage vor dem jeweiligen Turnier. Sollten bis dahin die Daten noch nicht oder nur unvollständig vorliegen und somit die Turniervorbereitungen behindern, so behält sich die Turnierleitung vor, das Team außer Konkurrenz starten zu lassen, d. h. das Team wird bei der Qualifikation nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag wird dennoch in voller Höhe fällig.
  • Akzeptiert werden grundsätzlich nur Anmeldungen per Internet unter www.businessgolfcup.de. In Ausnahmefällen ist nach Rück¬sprache mit dem Veranstalter auch eine Anmeldung per E-Mail, Fax oder im Einzelfall per Telefon möglich. Jede Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande mit elektronischer (per E-Mail) oder schriftlicher Bestätigung des Veranstalters. Die nach Ausfüllen des Onlineformulars automatisch generierte Anmeldebestätigung ist keine Bestätigung im oben genannten Sinne.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Die Anmeldegebühren sind mit Vertragsschluss sofort fällig und werden dem Anmelder vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
    Der Anmelder ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben – auch für die seiner Teamkollegen – verantwortlich.
  • Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende, auch im Namen der mitangemeldeten Teamkollegen, mit den AGB und dem Reglement einverstanden, die Datenschutzerklärung hat er stellvertretend auch für alle in seinem Team zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

§ 5 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt 680,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) pro Turnier und Team. Darin enthalten ist neben der Turnierteilnahme, Tee-Geschenken und der angebotenen Verpflegung während des Events auch die Möglichkeit, diverse Sonderpreise sowie, sofern das Team in Konkurrenz antritt, Team-Preise zu gewinnen.


§ 6 Gewinne / Auslobung der Preise
Teampreise (je 1 x 1 Preis pro Teammitglied):

Wertungen der Plätze:
1. Netto bis 4. Netto
1. Brutto bis 4. Brutto

Sonderpreise (gemeinsame Wertung, sofern nicht anders angegeben):

Longest Drive, Nearest to the Pin, Hole in One, Gepflegtes Spiel, Best Play Pool.

  • Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.
  • Eine Übertragung oder Auszahlung der Finalreise ist ebenfalls nicht möglich, jedoch kann innerhalb eines Teams eine Person durch einen Ersatzspieler ausgetauscht werden. Die Teilnahmebedingungen gelten unverändert auch bei Beteiligung dieses Ersatzspielers.


§ 7 Absage einer Anmeldung; Änderungen / Ausfall der Veranstaltung

  • Bei Absage einer Anmeldung bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Turnier werden 75 % der Teilnahmegebühr zurückerstattet, bis 2 Wochen vorher 50 %, bis 3 Tage vorher 25 %. Danach ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich. Gegen eine Umbuchungsgebühr von 100 Euro/Team kann auch ein Ausweichtermin im gleichen Jahr gewählt werden. Bei Umbuchung und anschließender Stornierung fallen neben der Umbuchungsgebühr die jeweils höheren Stornokosten an, unabhängig davon ob das den ursprünglichen Termin oder den umgebuchten betrifft.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen. Für diesen Fall verpflichten sich die Teilnehmer bereits vorab, alternative Austragungsorte und -termine anzuerkennen.
  • Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Turniers aufgrund schlechten Wetters, behält sich der Veranstalter vor, 50 % der Teilnahmegebühr als Unkostenbeitrag einzubehalten.
  • Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, Turniere zusammenzulegen.


§ 8 Haftung, Vereinbarungen mit Dritten

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich An- und Abreise erfolgt für alle Teilnehmer auf eigene Gefahr.
  • Die Süddeutsche Zeitung GmbH tritt im Falle einer mit der Anmeldung gekoppelten Hotelbuchung bei dem empfohlenen Hotel lediglich als „Vermittler" auf. Vertragspartner ist das Hotel, d. h. der Vertrag wird zwischen dem Anmelder und dem Hotel selbst geschlossen. Die Süddeutsche Zeitung GmbH übernimmt daher im Falle einer Stornierung, Reklamation o. ä. keinerlei Schadensersatz bzw. Haftung. Dies gilt ebenso für alle mit anderen Sponsoren oder Partnern abgeschlossenen Vereinbarungen, die der Anmelder mit diesen direkt trifft.


§ 9 Sonstiges

  • Zur eigenen Veröffentlichung und Werbezwecken werden Bilder im Rahmen des Turniers von den Teilnehmern gemacht. Der Anmeldende stimmt ausdrücklich zu, auch im Namen der von ihm angemeldeten Teamkollegen, dass die Abbildungen seiner Person bzw. der von ihm angemeldeten Personen für die Bewerbung der Serie im Printbereich (verlagseigene Medien wie Süddeutsche Zeitung, das Magazin golf spielen, W&V, Folder, Turnierzeitung etc.), im Internet (sued-deutsche.de/golfspielen, businessgolfcup.de etc.), für Präsentationen oder im TV verwendet werden können.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen in seinem Ermessen jederzeit zu ändern. Insoweit diese Teilnahmebedingungen rein organisatorische Maßnahmen betreffen, gilt dies auch für rückwirkende Änderungen und Maßnahmen, sofern dies im Interesse des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung erforderlich ist. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit steht im billigen Ermessen des Veranstalters.
  • Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung bzw. der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Str. 8, D-81677 München.
  • Sitz der Gesellschaft: München, eingetragen beim Amtsgericht München: HRB 73315, USt-IDNR.: DE 811158310, Geschäftsführer: Dr. Detlef Haaks, Dr. Richard Rebmann und Dr. Karl Ulrich.

Beachten Sie bitte auch die Geltung unseres Reglements.

(Stand: Februar 2011)

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